Personalausweis

Der Personalausweis wird nur für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgestellt.

Personalausweise werden im Regelfall für Personen ab 16 Jahren ausgestellt. Personen die über einen gültigen Reisepass, vorläufigen Reisepass oder vorläufigen Personalausweis verfügen, genügen der Ausweispflicht.
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann nur persönlich gestellt werden, da die Identität der Antragstellerin / des Antragstellers überprüft werden muss und die Unterschrift vor der aufzunehmenden Sachbearbeiterin zu leisten ist.

Personalausweise werden für eine Gültigkeit von 10 Jahren ausgestellt. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre.

Bei Beantragung ist Folgendes vorzulegen:

  • der bisherige Ausweis,

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ½ Jahr),

  • ggf. Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (für Kinder unter 16 Jahren)

  • Bei Diebstahl des bisherigen Personalausweises muss zusätzlich die Diebstahlanzeige der Polizei vorgelegt werden

Falls kein bisheriger Ausweis vorgelegt werden kann (z.B. bei Verlust): 

  • Kinderausweis / Kinderreisepass

  • Reisepass bzw. vorläufiger Reisepass

  • Geburts- / Heiratsurkunde im Original 

Gebühren/ Preise
- 22,80 € für die erstmalige Beantragung des Personalausweises an Personen, die das 24.
   Lebensjahr noch nicht vollendet haben,

- 37,00 € für Personen, die älter als 24 Jahre sind.

- 10,00 € für einen vorläufigen Personalausweis (3 Monate gültig).

Rechtliche Grundlagen
- Bundespersonalausweisgesetz
- Ausführungsgesetz zum Personalausweisgesetz
- Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Personalausweisgesetz