Unterlagen

Der Eheschließung geht die Anmeldung der Eheschließung voraus. Sie ist bei dem Standesamt zu veranlassen, in dessen Bezirk einer der Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist.

Bei mehreren Wohnsitzen besteht Wahlmöglichkeit. Welche Unterlagen bei der Anmeldung zur Eheschließung erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab.  

Sind beide Verlobte noch nicht verheiratet gewesen, volljährig und deutsche Staatsangehörige, dann reichen in der Regel folgende Unterlagen aus:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Eine Aufenthaltsbescheinigung von Ihrem Hauptwohnsitz
  • (zu erhalten in der Regel von der Meldebehörde Ihrer Hauptwohnung)
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (erhältlich beim Geburtsstandesamt) sollte dies im Amtsbereich des Amtes Marne-Nordsee sein, werden wir diese Urkunde selbst fertigen  

Des Weiteren, wenn bereits eine Vorehe bestanden hat:  

  • aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch
    der letzten Vorehe (erhältlich am Eheschließungsstandesamt
    bitte nicht das Stammbuch von zuhause mitbringen!) oder
  • Heiratsurkunde
  • Sterberegisterauszug oder rechtskräftiges Scheidungsurteil   

    Alle Dokumente sind im Original vorzulegen!
    Fremdsprachige Urkunden müssen immer von einem in Deutschland bestellten und vereidigten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden (sollten Sie Adressen benötigen, geben wir Ihnen gerne diese Information weiter).  

    Falls einer der Verlobten schon verheiratet war, und in nachfolgenden Fällen, sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:  
     
  • eine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
  • eine/r der Verlobten ist nicht im Bundesgebiet geboren 
  • eine/r der Verlobten hat im Ausland geheiratet und/oder dann auch dort scheiden lassen

    Für weitere Fragen stehen wir unter der Telefonnummer: (04851) 9596-37 oder (04851) 9596-34 gerne zur Verfügung.