KINDERREISEPASS
Für den Antrag auf Ausstellung bzw. Verlängerung eines Kinderreisepasses muss Folgendes beachtet werden:
- Die Zustimmung und die Unterschrift beider Elternteile sind notwendig, sofern Ihnen das
gemeinsame Sorgerecht zusteht.
- Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, genügt die Zustimmung und Unterschrift dieses
Elternteils (ein Sorgerechtsbeschluss ist vorzulegen).
- Als Betreuer legen Sie bitte Ihren Betreuerausweis vor.
Vorraussetzungen für die Ausstellung eines Kinderreisepasses:
- Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
- Das Kind ist nicht älter als 12 Jahre
Der Kinderreisepass ist 1 Jahr gültig und wird maximal bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt.
Die Anträge werden direkt im Meldeamt erstellt.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein halbes Jahr)
- Geburtsurkunde / Abstammungsurkunde im Original
- Ggf. Sorgerechtsbeschluss – wenn nur ein Elternteil das alleinige Sorgerecht besitzt
- Ausweispapiere und Unterschriften der/ des gesetzlichen Vertreter(s)
- Ggf. vorhandener alter Kinderausweis/ Kinderreisepass
- Ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind bei der Antragstellung anwesend sein
Gebühren/ Preis
- Die Gebühr für die Neuaufstellung eines Kinderreisepasses beträgt 13,00 Euro.
- Die Gebühr für die Verlängerung eines Kinderreisepasses beträgt 6,00 Euro.
Rechtliche Grundlagen
- Passgesetz
- Durchführung des Passgesetzes